Wahlarzt

Facharzt für Orthopädie und Traumatologie

Wahlarzt

Als Wahlarzt stehe ich in keinem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse eines Patienten. Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei wählen zu können. Eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.

Was haben Wahlärzte zu bieten?

  • Das Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung.
  • Darüber hinaus alle Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der sozialen Krankenversicherungsträger vorgesehen sind.
  • Flexible Ordinationszeiten und geringere Wartezeiten.
  • Da weniger Patientenaufkommen besteht, ergibt sich mehr Zeit für Untersuchung, Gespräch, Beratung und Therapie.
  • Sie sind für jeden Patienten zugänglich.

Wie komme ich zum Wahlarzt?

Ich wähle ihn selbst aus, eine Überweisung ist nicht nötig.

Kann mich auch ein Wahlarzt überweisen oder einweisen?

Jeder Wahlarzt kann zu einem anderen Wahlarzt /Kassenarzt oder auch in ein Krankenhaus überweisen.

Was kostet der Wahlarzt?

Je nach Leistung. Sie bekommen eine Privathonorarnote ausgestellt.

Wo bekomme ich Kostenersatz und wieviel?

Bei meiner Krankenkasse:

Für jene ärztlichen Leistungen, die auch den Kassenärzten bezahlt werden, erhalte ich den Kassentarif abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.

Bei meiner Privatversicherung:

Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar rückerstattet.